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Channel: Kommentare zu: Webmaster Friday – Bilder in Blogartikeln
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Von: Henning Uhle

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Hallo Lothar und danke für den Kommentar.

Wer mit Bildmaterial aus der Wikipedia arbeitet, der sollte die Finger davon lassen, wenn es sich um Logos oder Marken oder ähnliches handelt. Wenn dasteht, dass die Bilder unter diesen und jenen Voraussetzungen genutzt werden können, sollte man penibel genau die Voraussetzungen einhalten. Das ist das eine. Wer sich daran hält, hat scheinbar wenig Ärger mit Anwälten.

Anderes Beispiel: Eine Bilderdatenbank. Bevor man dort anfängt, die Bilder zu nutzen, sollte man ganz genau lesen, unter welchen Umständen das geschehen kann. Meist fängt es damit an, dass ein Verweis auf die Bilderdatenbank an zentraler Stelle zu erfolgen hat. Und es hört nicht auf bei der von der Bilderdatenbank geforderten Quellenangabe. Beim Dienstleister Pixelio ist das z.B. neben jedem dort verfügbaren Bild geregelt. Und da sollte man sich penibel genau dran halten. Auch sollte der Quellennachweis definitiv sichtbar sein, als Bildunterschrift z.B., sonst gibt es ganz sicher Anwaltspost.

Wie ich eben schon bei Alex’ Kommentar schrieb, am besten ist es natürlich immer, eigenes Bildmaterial zu nutzen. Wenn das nicht ausreicht, muss man sich eben behelfen, nicht wahr?


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